Das ist aber mal eine gute Nachricht. Der Rat der EKD hat beschlossen, das Augsburger Bekenntnis (AB) nicht in die Grundordnung der EKD aufzunehmen.
Er schließt sich darin einer Empfehlung der Kammer für Theologie an, die am 28.9.09 herauskam: „Soll das Augsburger Bekenntnis Grundbekenntnis der Evangelischen Kirche in Deutschland werden?“
Der Münchner Theologieprofessor Gunther Wenz hatte gemeint, durch Artikel 7 hätte „das Kirche-Sein der EKD theologisch noch besser begründet werden können“. Dort heißt es: „Denn das genügt zur wahren Einheit der christlichen Kirche, dass das Evangelium einträchtig im reinen Verständnis gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden. Und es ist nicht zur wahren Einheit der christlichen Kirche nötig, dass überall die gleichen, von den Menschen eingesetzten Zeremonien eingehalten werden.“
Der Sache mit den Zeremonien kann natürlich nur zugestimmt werden, doch zum Kirchesein sollen Predigt und Sakrament ausreichen? Nachfolge Christi wird in der Confessio Augustana (CA) nicht als nota ecclesiae (Kennzeichen der Kirche) genannt. Stattdessen in mehreren Artikeln die notorische Verdammung der Täufer, weil sie es u.a. geboten sahen, keine Gewalt zu üben und keine Kinder zu taufen. Die Verdammungen der CA hatten blutige Folgen und stehen im Kontext des Ekklesiozides an den täuferischen Gemeinden.
Gott sei Dank gibt es heute in allen EKD-Gliedkirchen Christen, die den Kriegsdienst verweigern und vom Evangelium her meinen, Christen sollten sich generell nicht an der Ausübung von Gewalt beteiligen. Gut, dass sie sich nun nicht von der EKD-Grundordnung verdammt sehen müssen. Schlimm genug, dass die lutherischen Gliedkirchen der EKD weiterhin am AB festhalten.
Hier findet sich der Text der Kammer für Theologie: EKD-Text 103
30. September 2009 von Wolfgang